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Neue EU Regeln |
Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck! |
Auf Flügen, die in der EU starten, dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mitgeführt werden. |
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Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) neue Sicherheitsvorschriften erlassen. Die neuen Bestimmungen gelten seit 6. November 2006 bis auf Weiteres an allen Flughäfen in der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz. |
Bitte beachten Sie die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck und berücksichtigen Sie diese bereits bei Ihrer Reiseplanung. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen. Die neue Regelung betrifft nur das Handgepäck. |
Duty-free-Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle. |
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Was ist neu? |
Auf allen Flügen, die in der EU starten – auch auf Inlandsflügen – dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden: |
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- Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel verpackt sein.
- Ein Beutel pro Fluggast.
- Der Beutel muss vollständig geschlossen sein.
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Beispiele für Flüssigkeiten: |
- Parfums
- Schäume
- Deodorants
- Gels
- Sprays
- Shampoos
- Lotionen
- Cremes
- Pasten einschließlich
- Zahnpasta
- Öle
- Mascara
- Getränke
- Suppen
- Sirupe etc.
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Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. |
Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. |
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This document has been developed by the European Commission, the Association of European Airlines and Airports Council International Europe. Disclaimer: This document summarises for your information the main elements of the relevant EU legislation; it is not the actual legal text. |
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