Visa Informationen für Thailand! |
AKTUELLE INFORMATIONEN der deutschen Botschaft in Bangkok |
 |
Adresse: Deutsche Botschaft in Bangkok / Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok |
9 South Sathorn Road Bangkok 10120 |
Tel.: (0066-2) 287 9000 Fax: (0066-2) 287 1776 Kanzlei |
oder (0066-2) 285 6232 Rechts- und Konsularreferat |
öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr |
Visa können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie werktags von 08.00 Uhr bis 20.00 ausschließlich über das Call-Center unter der Telefonnummer 1900 222 343. |
| |
In akuten Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie die Botschaft unter (00661) 845-6224 November bis Februar |
|
Thailand entry and visas regulations |
AKTUELL: Thailand verschärft Visabestimmungen für "Langzeit" Touristen |
Ab 1. Oktober 2006 müssen in Thailand alle Ausländer welche drei Monatsvisa in Folge im Pass haben, für mindestens drei Monate das Land verlassen. |
| |
Bangkok 17.9.06: Auf Tausende Aussteiger und Pensionisten aus dem Westen kommt das Ende der paradiesischen Zustände in Thailand zu. Mit Stichtag 1. Oktober verschärft die Regierung nämlich die Einreisegesetze. Betroffen sind auch viele Deutsche, österreicher und Schweizer welche in Thailand leben. Nur rund die Hälfte davon ist legal in Thailand angemeldet.Durch die Neuregelung können Touristenvisa nicht mehr endlos verlängert werden. Thailand will damit unter anderem gegen seinen Ruf angehen, wegen lascher Einreisegesetze ein Magnet für Kriminelle aus aller Welt zu sein. Viele Ausländer würden auch "soziale Probleme schaffen", sagt Einwanderungschef Suwat Thamrongsrisakul, und nicht wenige arbeiteten ohne gültige Papiere. |
| |
Bisher haben Ausländer aus 41 Nationen bei der Einreise automatisch ein Monatsvisum erhalten, das beliebig verlängert werden konnte, solange man das Königreich alle 30 Tage kurz verließ. |
| |
Die Folge: "Visa run" Die VISA RUNNERS wurden mit klimatisierten Bussen in organisierten Tagesreisen an die Grenze zu Kambodscha, Laos, Burma oder Malaysia gekarrt. |
Dort überquerten sie kurz zu Fuß die Grenze und erhielten bei der Rückkehr ein neues Monatsvisum. Gemäß den Gesetzesänderungen muss jeder Ausländer, der drei Monatsvisa in Folge im Pass hat, für drei Monate das Land verlassen. |
| |
Keine Visa Verschärfung gibts es hingegen für Familien-, Arbeits-, Senioren- oder reguläre Touristenvis. Wer ordentliche Papiere vorlegt, normal Urlaub macht oder Steuern zahlt, bleibt im Königreich Thailand herzlich willkommen. |
| |
Einreise / Paßvorschriften |
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand i.d.R. nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass auch das Kind im Visum eingetragen wird. |
| |
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. |
| |
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums. |
| |
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.. |
| |
|
Adressen zur Visum Erteilung für Thailand in Deutschland: |
| |
Königlich Thailändische Botschaft |
|
| |
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt |
Kennedyallee 109 60596 Frankfurt/Main Tel: (069) 698 68203 -209 Fax: (069) 698 68 228 Mo.-Fr. 9 - 13.00 Uhr |
| |
Königlich Thailändisches Honoralgeneralkosulat in Essen |
Christopstr. 18 2045130 Essen Tel: (0201) 95979334 Fax: (0201) 95979445 Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Fr. 14.00 – 17.00 Uhr |
| |
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg |
An der Alster 85 20099 Hamburg Tel: (040) 24839118 Fax: (040) 24839206 Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr |
| |
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat München |
Prinzenstr. 13 80639 München Tel: (089) 168 97 88 Fax: (089) 130 711 80 Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Für Bayern, Sachsen |
| |
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat Stuttgart |
Pforzheimer Strasse 381 70499 Stuttgart Tel: 0711-226 4844 Fax: 0711-226 4856 |
| |
|
Visum für Thailand |
| |
Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Es wird darauf hingewiesen, dass das Visum keine Aufenthaltserlaubnis ist, sondern dem Reisenden lediglich die Einreise nach Thailand ermöglicht Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis wird erst bei der Einreise von dem zuständigen thailändischen Passbeamten in Form eines Einreisestempels im Pass angebracht. Abhängig von der Art des Visums, das von der thailändischen Auslandsvertretung erteilt wird, werden bei der Einreise Aufenthaltserlaubnisse mit folgender Gültigkeitsdauer erteilt: |
| |
Touristen-Visum 60 Tage Aufenthalt |
| |
Non-lmmigrant-Visum 90 Tage Aufenthalt |
| |
Sofern ein Aufenthalt über die vorgenannten Zeiträume hinaus erforderlich wird, muß eine Verlängerung vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis persönlich entweder beim Immigration Office (Royal Thai Police Department, Soi Suan Phlu) in Bangkok oder dem jeweiligen Immigration Office am Aufenthaltsort beantragt werden. Ausländer, die über eine Daueraufenthaltserlaubnis in Thailand verfügen, können auf Wunsch eine Arbeit aufnehmen und müssen hierzu eine Arbeitserlaubnis beim Labour Department beantragen. |
| |
Bitte Beachten: Jeder Pass muss nach Einreise nach Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein!!! |